2. Tatbegehung
Die Angeklagten werden überdies beschuldigt in der Nacht von 29. April auf 1. Mai eine unschuldige Ziege (Goaß) entführt und beim Feuerwehrhaus in Rufling an einen Baum gebunden zu haben. Sie haben damit eine durch das nächtliche Gemeckere der Ziege äußerst besorgniserregende und ärgerliche Ruhestörung in der Ortschaft Rufling verursacht und eine für den Ziegenhalter Emil N. in der Ortschaft Dörnbach besonders empörende und aufregende polizeiliche Ermittlung verursacht.
Sie haben sich damit des schweren Vergehens an einer unschuldigen Ziege schuldig gemacht ! Die Tat gilt durch die Zeugenaussage der Ziege sowie ein Foto derselbigen im facebook als erwiesen !